Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 04.04.2017, 12:31 (vor 2550 Tagen)

Wie ist denn die Meinung (vor allem zu Punkt 2) der SBV´n dazu:

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung nach § 95 Abs. 2 SGB IX (Unwirksamkeitsklausel)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) nimmt zur Neuregelung in § 95 Abs. 2 SGB IX wie folgt Stellung:

1. Die Unwirksamkeitsklausel gemäß § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX bezieht sich auf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
2. Die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX kann vor, während oder nach dem Zustimmungsverfahren gemäß §§ 85 ff. SGB IX erfolgen.
3. Ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten nach §§ 85 ff. SGB IX ist daher weder unzulässig noch unbegründet, wenn die ordnungsgemäße Beteiligung durch den Arbeitgeber nach § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX zuvor nicht stattgefunden hat.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Tags:
, Kündigung, Beteiligung


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