Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)

Cebulon, Tuesday, 04.04.2017, 19:00 (vor 2572 Tagen) @ Hendrik1

Daher komme ich für mich zu dem Schluss, dass aus dem Gesetzestext klar und eindeutig hervorgeht, dass nur eine Anhörung vor dem Antrag des Arbeitgebers an das Integrationsamt zur Zustimmung zur Kündigung gesetzeskonform ist.

Hallo, so sieht das jedenfalls für SBV-Anhörung zum Beispiel auch Dr. Thomas Klein, kürzlich erschienen: NJW 2017 Heft 12, 852 - 856.

Zeitpunkt: Vor der Antragstellung beim Integrationsamt, weil die Willensbildung beim Arbeitsgeber sonst schon abgeschlossen wäre und folglich der eigentliche Sinn und Zweck der Anhörung der SBV (Einflußnahme auf Willensbildung des Arbeitgebers) zur Absicht, einen Antrag beim INA zu stellen oder nicht, ins Leere laufen würde und von vornherein sinn- und zweckfrei wäre.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion