Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Allgemeines)

MatthiasNRW, Wednesday, 05.04.2017, 13:04 (vor 2572 Tagen) @ doro

Hallo,

ich bin Schwerbehinderten-Vertrauensperson und habe im neuen SGB IX gelesen, dass ab 01.01.2017 die Vertrauensperson ab 100 Sb-Mitarbeitern freigestellt ist.
Ich arbeite 80% (4Tage die Woche) und wir haben 85 Sb-Mitarbeiter im Betrieb.
Bin ich dann auch komplett freigestellt?

der Anspruch auf Vollfreistellung ergibt sich nur aus der Zahl der Beschäftigten mit Behinderung. Der Umfang der vertraglichen Arbeitszeit der Vertrauensperson spielt erstmal keine Rolle.

Infrage kommt natürlich eine Teilfreistellung.

http://www.schwbv.de/freistellung.html

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Gruß
Matthias


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