Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 05.04.2017, 18:58 (vor 2549 Tagen) @ Heinrich

Moin Moin Heiner,

da es im Gesetz auch hei0t "weitergehende Regelungen sind möglich" ist auch eine Freistellung einer/s Teilzeitbeschäftigten (in diesem Fall 80%) bei 85 Schwerbehinderten möglich. Ansonsten gilt, alle Arbeitszeiten für die SBV dokumentieren und deutlich machen, dass eine sinnvolle Tötigkeit neben dem Ehrenamt als SBV nicht möglich ist.

Auch bei weniger als 100 Schwerbehinderten aber Betriebsteilen die weit auseinander liegen, ist eine volle Freistellung möglich, da durch die Wege viel zusätzliche Arbeitszeit anfällt.

Liebe Grüße

Hendrik


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