Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 05.04.2017, 22:51 (vor 2575 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

ich habe auch nicht von gesetzlichen Bestimmungen sondern auch nur von möglich geschrieben und Begründungsmöglichkeiten wie auseinanderliegende Betriebsteile ect aufgezeigt, mehr nicht. Es muss dem Arbeitgeber aufgezeigt werden, dass die Arbeit der SBV in dem Umfang notwendig ist. Ob er dann darauf eingeht, oder nicht, ist Ermessenssache. Ich wurde als Stellvertreter in einem Großunternehmen mit knapp 500 Schwerbehinderten teilfreigestellt, weil meine Vertrauensperson mich aufgrund der Terminvielfalt oft herangezogen und als Verhinderungsvertretung angefordert hat, sodass der Arbeitgeber mit einer festen Freistellungsregelung auch für seine Planbarkeit eine bessere Arbeitsgrundlage sah .....

Liebe Grüße

Hendrik


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