Freistellung der Sb-Vertrauensperson (Allgemeines)
Hallo Hendrik,
deine Antwort >>" da es im Gesetz auch heißt "weitergehende Regelungen sind möglich" ist auch eine Freistellung einer/s Teilzeitbeschäftigten (in diesem Fall 80%) bei 85 Schwerbehinderten möglich"<< war leider falsch zu verstehen. Man konnte herauslesen, dass auch ein gesetzl. Freistellungsanspruch besteht, wenn weniger als 100 Schwerbehinderte im Betrieb sind.
Daher die Klarstellung.
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mfg Monica