Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)

lunos1961, Fürth, Thursday, 06.04.2017, 08:46 (vor 2576 Tagen) @ MatthiasNRW

Mir erschließt sich nicht wie eine ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
nach dem Zustimmungsverfahren
gemäß §§ 85 ff. SGB IX erfolgen kann.

Für mich ist es erst einmal nur eine Stellungnahme die einer Überprüfung standhalten muss. Ich weiß auch nicht welche Lobbyisten hier in den Hauptfürsorge-und Integrationsämtern wieder Einfluss zu Ungunsten der Schwerbehinderten genommen haben.

Auf jeden fall sorgt diese Stellungnahme wieder zu mehr Rechtsunsicherheit durch zu viel Interpretationsspielraum.


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