Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)
Mir erschließt sich nicht wie eine ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nach dem Zustimmungsverfahren gemäß §§ 85 ff. SGB IX erfolgen kann.
Hallo lunos, mir auch nicht: Gleichfalls nicht Kommentar Hauck / Noftz, SGB IX, § 87 Rn. 5. Ebenso auch nicht dem Kölner Fachanwalt für ArbR Dr. Detlef Grimm in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Ansicht von Arbeitsrechtlern im Schrifttum wie folgt:
"Nach meinem Verständnis muss damit die Schwerbehindertenvertretung schon vor einem Antrag des Arbeitgebers beim Integrationsamt auf Zustimmung zur Kündigung nach § 85 SGB IX (in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung: § 168 SGB IX ) erfolgen."
Gruß,
Cebulon