Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)
aus rein verfahrenstechnischer Sicht kann man natürlich argumentieren, dass der AG erst sinnvoll beteiligen kann, wenn die Zustimmung vorliegt.
Hallo, nach ständiger Rechtsprechung wird z.B. eine vorherige BR-Anhörung durch den AG als durchaus "sinnvoll" angesehen, bevor InA-Zustimmung vorliegt, nicht nur "erst" danach.
Gruß,
Cebulon