Kündigung - Beteiligung der SBV (Kündigung)

Cebulon, Thursday, 06.04.2017, 19:22 (vor 2570 Tagen) @ MatthiasNRW

aus rein verfahrenstechnischer Sicht kann man natürlich argumentieren, dass der AG erst sinnvoll beteiligen kann, wenn die Zustimmung vorliegt.

Hallo, nach ständiger Rechtsprechung wird z.B. eine vorherige BR-Anhörung durch den AG als durchaus "sinnvoll" angesehen, bevor InA-Zustimmung vorliegt, nicht nur "erst" danach.

Gruß,
Cebulon


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