Rederecht der SBV (Allgemeines)

andreasb, Monday, 17.04.2017, 14:55 (vor 2564 Tagen)

Hallo,
ich bin etwas verunsichert über die Anwendung des §95 Abs.8 SGB IX.

> Teilnahme- und Rederecht bei Personal-/ Betriebsversammlungen in Betrieben
> und Dienststellen, für die die Vertrauensperson zuständig ist, auch wenn
> sie selbst dieser nicht angehört.

Ich bin Haupt-SBV für Hannover.
Bisher war ich der Meinung, dass ich nicht für die anderen Betriebe zuständig bin, nur weil die sich über den BR vom Haupt-Haus vertreten lassen. Aber nun hat mich der letzte Halbsatz in 95.8 SGB IX irritiert.

[...] in Betrieben und Dienststellen teilnehmen, für die sie Vertrauensperson zuständig ist, auch wenn sie selbst dieser nicht angehört.

Worüber definiert es sich denn? Oder habe ich als SBV generell in allen Betrieben Rederecht? Wann bin ich für andere Betriebe/Dienststellen zuständig?
Ich habe da wohl gerade eine Blockade.


Zum Unternehmen:
Der Haupt-Betrieb ist in Hannover.

Zudem haben wir folgende allein nicht überlebensfähige Betriebe in:
Augsburg (30MA, inkl. 1 SBM), Köln (10MA) und Mainz (5MA).
Hannover ist das Stammhaus mit Finanzen, Personalabt. usw.

Wie man sieht ist alles weit auseinander liegend. Die drei entfernten Betriebe haben sich dazu entschlossen keinen BR zu wählen sondern sich vom BR in Hannover vertreten zu lassen.

Wäre es denkbar, dass durch das Vertretungsrecht des BR für die anderen Betriebe gleiches auch für die SBV gilt und ich deshalb auch für jene Betriebe zuständig bin obwohl ich denen nicht angehöre?

Schöne Ostern!
Andreas


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