Rederecht der SBV (Allgemeines)

WoBi, Monday, 17.04.2017, 18:34 (vor 2538 Tagen) @ andreasb

Hallo andreasb,

Ja - du bist als SBV für diese Betriebe zuständig. Dort gibt es keine eigene SBV und die Struktur vom BR gibt es wieder. Könnte eine Regelung per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nach dem BetrVG zur Betriebsstruktur sein.

Rechtliche Grundlage ist in § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX zu finden:
"Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung wahr."

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Gruß
Wolfgang


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