Rederecht der SBV (Allgemeines)

andreasb, Monday, 17.04.2017, 21:53 (vor 2559 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine Antwort. Das hilft mir sehr. Dann werde ich schleunigst unserem AG meine Vertretungsrechte für die anderen Betriebe bekannt geben. Und demnach zählt auch der eine Schwerbehinderte in Augsburg nun zu uns dazu.

Darf ich eine Frage zum 97 SGB IX anschließen?

Wir haben einen KBR aber keinen GBR im Konzern
Nach meinem Kenntnisstand kann ich keine KSBV bilden/sein, weil dazu mindestens eine zweite GSBV erforderlich wäre. Jedenfalls setzt §22 Abs. 2 SchwbVWO mindestens zwei voraus. Das bedeutet ich muss darauf hoffen dass der KBR die Schwbh. entsprechend berücksichtigt. Oder gibt es dazu eine neue Regelung?

Beste Grüße
Andreas


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