Rederecht der SBV (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 18.04.2017, 07:31 (vor 2536 Tagen) @ andreasb

Hallo andreasb,

aus der Ferne ist es schwer zu beurteilen, ob der KBR nach den Regelungen des § 54 BetrVG gegründet worden ist. Aber ein BR kann die Aufgaben eines GBR, nach dieser Regelung, wahrnehmen.

Seit Ihr die einzige SBV im Konzern?

Rechtliche Grundlage ist in § 97 Abs. 2 Satz 2 SGB IX zu finden:
"Ist für mehrere Unternehmen ein Konzernbetriebsrat errichtet, wählen die Gesamtschwerbehindertenvertretungen eine Konzernschwerbehindertenvertretung. Besteht ein Konzernunternehmen nur aus einem Betrieb, für den eine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist, hat sie das Wahlrecht wie eine Gesamtschwerbehindertenvertretung."

Es gibt dazu bereits Beiträge im Forum. Bitte die Suchfunktion nutzen.
Beispiele:
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19582
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20144

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Gruß
Wolfgang


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