Nachträgliche Einladung eines Sb Bewerbers (Einstellung)

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Wednesday, 19.04.2017, 01:09 (vor 2562 Tagen)

Liebe Mitstreiter.

Heute muss ich mich mit einem grossen Problem an Euch wenden.
Folgender Sachverhalt:
Letzte Woche am Montag, liegen uns in der BR Sitzung 4 Bewerbungen für eine Azubi Stelle im Betriebsrat zur Abstimmung vor. Bei der Durchsicht wird festgestellt, dass einer der Bewerber Sb ist.( Wir sind kein öffentlicher Arbeitgeber) Die Bewerbungen gingen schon zwischen dem 5. und 9. Februar ein.
Wie sich herausstellte, wurden schon Bewerbungsgespräche mit den nichtbehinderten durchgeführt, aber der Sb Bewerber wurde nicht eingeladen. Auf meine Intervention hin, wurde nun der Sb Bewerber nachträglich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, das nächste Woche in meinem Beisein stattfinden soll. Meiner Meinung nach ist dies eine reine Alibi Angelegenheit, denn ich habe keinerlei Möglichkeit des Vergleichs mit den anderen Bewerbern. Mein Gedanke war, die Angelegenheit auszusetzen, und alles wiederholen zu lassen. Wie verhält es sich damit? Habe ich Fristen zu beachten, und wie gehe ich vor?
Sorry, aber ich hatte noch nie so einen Fall, ausser dass bei verschiedenen Angelegenheiten, die SBV ebenfalls nicht informiert wurde!
Gerade was von meiner Seite her gilt, ob ich eine gewisse Frist wahren muss, habe ich nirgendwo etwas gefunden, das mir weiterhilft.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar, vor allem deswegen, weil ich diesem Sb Menschen gegenüber, schon jetzt ein schlechtes Gewissen habe.

Schon jetzt: Danke für Eure Hilfe!

--
Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.


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