Nachträgliche Einladung eines Sb Bewerbers (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 19.04.2017, 11:44 (vor 2536 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Moin Moin Breisgauer,

für mich gibt es hier zwei Baustellen, wie hilft man dem schwerbehinderten Bewerber und welche Wege gibt es generell.

1. Aussetzen lassen ist schon der richtige Weg.
2. Bewerbungsgespräch einfordern ebenfalls, auch wenn das nicht die Teilnahme an den bisherigen schon gelaufenen Bewerbungsgesprächen ersetzen kann.
3. Bewerbungsunterlagen aller Bewerber ansehen und kopieren; nach dem Vorstellungsgespräch des Schwerbehinderten Kandidaten würde ich eine Auswahlbegründung der Abteilung anfordern und dann überprüfen, ob der Schwerbehinderte mindestens gleich qualifiziert ist, wie derjenige der eingestellt werden soll. In diesem Fall gemeinsam mit dem Betriebsrat die Einstellung ablehnen und abwarten, wie der Arbeitgeber nun vorgeht.
Sollte es nach der Aktenlage nachvollziehbar sein, dass der Schwerbehinderte nicht so geeignet ist, macht dieser Weg keinen Sinn, dann durchwinken, aber aufgrund der nicht vollständigen Beteiligung die Einstellung nur zur Kenntnis nehmen und dieses auch in die Stellungnahme einbauen.

Generell würde ich diesen Fall zum Anlass nehmen, um mit dem Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zu besprechen, ggf. hierzu auch den/die Arbeitgeberbeauftragte/n mit ins Boot holen und ansonsten auch juristische Beratung über mögliche Schritte zur Durchsetzung der Rechte auf Kosten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen.


Liebe Grüße

Hendrik


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