Nachträgliche Einladung eines Sb Bewerbers (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 19.04.2017, 12:45 (vor 2563 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

zusätzlich zu Hendriks Ratschlägen solltest Du deinem AG auch mal klarmachen, daß die Nichtbeteiligung der SBV im Bewerberverfahren - wenn die Bewerbung eines schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen vorliegt - grundsätzlich den Anschein der Diskriminierung nach § 7 AGG erfüllt und einen Schadensersatzanspruch nach § 15 AGG begründen kann.

--
&Tschüß

Wolfgang


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