Nachträgliche Einladung eines Sb Bewerbers (Einstellung)

Cebulon, Wednesday, 19.04.2017, 14:31 (vor 2554 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Die Bewerbungen gingen schon zwischen dem 5. und 9. Februar ein.

Hallo, das ist klar doppelte Verfahrensdiskriminierung wegen Schwerbehinderung nach § 81 Abs. 2 SGB IX, weil BR und SBV nicht unmittelbar, d.h. sofort nach Eingang der Bewerbung, unterrichtet wurden. Das gilt meines Erachtens jedenfalls dann, wenn erstens die SB im Bewerbungsschreiben angegeben oder zumindest im Lebenslauf hervorgehoben wurde, und wenn zweitens dieser sb Bewerber nicht offenbar ungeeignet ist nach der Ausschreibung.

Gruß,
Cebulon


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