Nachträgliche Einladung eines Sb Bewerbers (Einstellung)

Cebulon, Wednesday, 19.04.2017, 16:40 (vor 2561 Tagen) @ Hendrik1

Eine schlechte Note ist gegebenenfalls eine geringere Qualifikation, aber führt aus meiner Sicht nicht zwingend zu einem Verzicht auf die Einladung ... Ansonsten ist der Bewerber einzuladen.

Hallo, woraus soll das denn abzuleiten sein? Nach welcher Rechtsgrundlage? Gibt's für diese Ansicht irgendwelche Literatur? Gruß, Cebulon


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