Schwerbehindertenversammlung (Versammlung)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 25.04.2017, 10:49 (vor 2551 Tagen) @ sedov

Hallo,✿

seit wann haben externe Anspruch auf Namensnennung von internen Mitarbeitern?
Jetzt denke doch einmal logisch...musst Du im Restaurant deinen Namen nennen, damit die ihre Rechnungen steuerlich absetzen können?
Die bekommen Ihr Geld und damit genug.
Sollten sie die Geträmke spenden, bekommen sie eine Spendenquittung und fertig.
Gruß sedov✿


Hey,
ich vermute stark, das mit Gastro eine interne Abteilung Gastronomie gemeint ist, die für Kantine etc zuständig ist.

Aber auch die hat keinen Rechtsanspruch auf Nennung der Teilnehmer. Ich würde der Gastro mitteilen, das es sich mit schwerbehinderte Mitarbeiter handelt. Alles weitere möge sie doch bitte mit der Pers.Abtl. klären

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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