Schwerbehindertenversammlung (Versammlung)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 25.04.2017, 12:38 (vor 2530 Tagen) @ Steinerin

Hallo,

dann geht's ja eigentlich nur darum, dass die Getränke ect. kostentechnisch verbucht werden können.

Die SBV oder auch der BR (getrennt oder gemeinsam) haben sicherlich eine Kostenstelle, ein Blick in den betrieblichen Kostenstellenplan gibt hierüber Aufschluss. Auch die Kosten, wenn Du auf Schulung fährst werden so verbucht.
Also dieses mit der Person, welche für die Kostenstelle verantwortlich ist, besprechen und dann dürfte die Angabe der betreffenden Kostenstelle für die Kostenverbuchung völlig ausreichend sein.

VG


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