Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Wednesday, 26.04.2017, 08:02 (vor 2550 Tagen)

Hallo,
folgender Sachverhalt- eine Stelle wurde ausgeschrieben. Eine Bewerberin gibt in ihrer Bewerbung an, bis zu diesen Zeitraum nicht als Schwerbehinderte oder Gleichgestellte anerkannt zu sein.

Antrag auf Schwerbehinderung sei jedoch gestellt aber noch nicht beschieden.

Es handelt sich um eine dauerhafte innere Erkrankung die auch dazu führt das nicht alle Tätigkeiten ausgeführt werden können.

Meine Frage: Muss diese Bewerberin zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden und ist die SBV bei den Vorstellungsgesprächen trotz des noch fehlenden Bescheides zu diesen Gesprächen zu laden.

Danke


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