Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 26.04.2017, 10:44 (vor 2556 Tagen) @ MatthiasNRW

Mit Blick auf den ersten Teil der Frage finde ich die richtige Lösung nicht ganz so einfach. Falls Zweifel bestehen, könnten möglicherweise Ansprüche auf Schadenersatz wegen Diskriminierung im Bewerbungsverfahren infrage kommen.

Hallo, hast Du denn irgendwelche aktuelle Literatur oder Urteile zum AGG/SGB IX, die Deine Zweifel stützen? Ich sehe weit und breit keinen konkreten Ansatz für Schadensersatzanspruch bei Nichteinladung. Auch keine Pflicht der Dienststelle zur Einladung eines behinderten Bewerbers ohne Gleichstellung. Ebenso kein Anhaltspunkt für Verfahrensdiskriminierung und keinen für Entschädigungsanspruch. Gruß, Cebulon


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