Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

ciralifan, Wednesday, 26.04.2017, 12:42 (vor 2550 Tagen) @ Cebulon

Wie sieht es hier in diesem Fall mit dem Status Quo aus, adäquat zu Kündigungsfällen, wo der laufende Antrag, der ja auch i.d.R. rückwirkend beschieden wird, bis zum endgültigen Bescheid wie Status SB zuerkannt vor Gericht behandelt wird ?
Denn die Fragestellung beinhaltet ja schon die Aussage der dauerhaftigen und Leistungsmindernden Einschränkungen durch chronische Erkrankung.
Dies könnte man auch so interpretieren wie das EUGH - siehe Urteil aus Dänemark zu Chronisch Erkrankte sind Menschen mit Behinderung gleichzustellen.
Bzw. den Fällen wo kein Bescheid vorerst notwendig ist, da die SB z.B. deutlich sichtbar ist.
So wie ich es sehe geht hier kein Personaler einen falschen Weg diese Person erst einmal wie Schwerbehindert zu behandeln, auch um sich im Nachgang -AGG- keine Probleme einzufangen.


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