Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 26.04.2017, 13:04 (vor 2554 Tagen) @ ciralifan

Dies könnte man auch so interpretieren wie das EUGH - siehe Urteil aus Dänemark zu Chronisch Erkrankte sind Menschen mit Behinderung gleichzustellen.

Das mag so sein bei Behinderung, aber eben nicht bei SB oder bei Gleichstellung mit Schwerbehinderung.

Bzw. den Fällen wo kein Bescheid vorerst notwendig ist, da die SB z.B. deutlich sichtbar ist.

Bei einer "inneren Erkrankung" wie hier ist keine Schwerbehinderung offensichtlich, da i.d.R. nicht sichtbar von außen.

Gruß,
Cebulon


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