Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 26.04.2017, 14:26 (vor 2555 Tagen) @ lunos1961

Moin Moin Lunos,

leider kann ich Dein Profil nicht öffnen und mir fehlen zur Beantwortung Deiner Fragen wichtige Details:
1. Bist du SBV im öffentlichen Dienst in Bayern? Dann gilt der Fürsorgeerlass vom 19.12.2012, hiernach sind nach Punkt 2.2.2. alle diejenigen, die einen Antrag gestellt haben, vorsorglich so zu behandeln, als wenn der Antrag genehmigt ist.

Hier der Auszug aus diesem Punkt:

3Beschäftigte, die Schutz und Teilhabe nach diesen Vorschriften für sich in Anspruch nehmen, sollen früh-zeitig die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. die Verlängerung einer Befristung des Schwerbehinderten-ausweises beim Zentrum Bayern Familie und Soziales bean-tragen und die Dienststelle hiervon schriftlich unterrichten. 4Bis zur Entscheidung über den Antrag sollen sie, soweit rechtlich möglich und sachlich zweckmäßig, unter Vorbehalt als schwerbehinderte Beschäftigte behandelt werden.

Ist die Beschäftigte eine interne Beschäftigte und Du im öffentlichen Dienst beschäftigt, gilt dieser Erlass und Sie muss eingeladen und die SBV verständigt werden.
Ist Sie eine externe Kandidatin, aber auch im Landesdienst Bayern, ist die Frage, ob dieser Erlass auch bei dienststellenübergreifenden Bewerbungen gilt. Dies kann ich nicht beantworten, da dies nicht im Erlass geregelt ist.
Ist Dein Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes muss Sie nicht eingeladen und Ihr nicht informiert werden, da dann der Erlass nicht gilt.

Daher sehe ich den Fall etwas anders, als die Kollegen. Sie muss für den Fall, dass Sie im öffentlichen Dienst tätig ist, den Nachweis für die Antragsstellung, z.B. durch Eingangsbestätigung erbringen.

Liebe Grüße

Hendrik


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