Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 27.04.2017, 09:43 (vor 2528 Tagen) @ lunos1961

Moin Moin Lunos,

dann wäre nur noch eine Frage offen:
Ist die Bewerberin intern, ist sie in diesem Fall einzuladen und ihr hinzuzuziehen.

Ist sie extern und kommt aus dem öffentlichen Dienst, ist der Fall meines Erachtens nach nicht eindeutig in der Richtlinie beschrieben und somit rechtlich zu klären. In diesem Fall ist würde ich dieses mit dem Arbeitgeber besprechen. In 2.2.2. werden nur interne Wechsel genannt, es ist weder auszuschließen, dass dieses auch für weitergehende Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes in Bayern gilt, noch ist dieses eindeutig belegbar. Daher kann ich zu diesem Fall keine genaueren Angaben machen.

Kommt sie nicht aus dem öffentlichen Dienst, findet die Teilhaberichtlinie keine Anwendung, weil diese nur für bereits Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt.

Liebe Grüße

Hendrik


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