Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 27.04.2017, 11:00 (vor 2550 Tagen) @ lunos1961

Moin Moin Lunos,

leider habe ich in den Teilhaberichtlinien einen Abschnitt überlesen.

Unter 2.2.2. findet sich ein 7. darin steht:

7Eine Stellenbesetzung oder Ernennung sowie die Gewährung von Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX oder ähnliche Maßnahmen unter Vorbehalt oder auf Grundlage von Entscheidungen, die unter Vorbehalt ergangen sind, kommen dagegen grundsätz-lich nicht in Betracht.

Das bedeutet, dass auch für interne (anders als in Niedersachsen, wo dies nicht ausgeschlossen ist), aber auch externe Bewerber/innen selbst aus dem öffentlichen Dienst bei Euch kein Rechtsanspruch zu Vorstellungsgesprächen aus der Antragsstellung ableitbar ist. Es wäre also reine Kulanz des Arbeitgebers, Sie einzuladen.

Liebe Grüße

Hendrik


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