Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)
Moin Moin Lunos,
leider habe ich in den Teilhaberichtlinien einen Abschnitt überlesen.
Unter 2.2.2. findet sich ein 7. darin steht:
7Eine Stellenbesetzung oder Ernennung sowie die Gewährung von Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX oder ähnliche Maßnahmen unter Vorbehalt oder auf Grundlage von Entscheidungen, die unter Vorbehalt ergangen sind, kommen dagegen grundsätz-lich nicht in Betracht.
Das bedeutet, dass auch für interne (anders als in Niedersachsen, wo dies nicht ausgeschlossen ist), aber auch externe Bewerber/innen selbst aus dem öffentlichen Dienst bei Euch kein Rechtsanspruch zu Vorstellungsgesprächen aus der Antragsstellung ableitbar ist. Es wäre also reine Kulanz des Arbeitgebers, Sie einzuladen.
Liebe Grüße
Hendrik