Wie viele Stellvertetretungen? (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 27.04.2017, 13:29 (vor 2528 Tagen) @ Vertigo

Hallo,

Dein Thema betrifft auch nicht das SGB sondern die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO).

Ich gehe mal davon aus, dass bei Dir nicht das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden ist, d.h. bei Dir würde nach §6 der WO der Wahlvorstand die Anzahl der Stellvertreter beschließen. Somit ist es ein Unding, dass dieses der AG festlegt!


Und was zu tun ist, wenn kein Stelli mehr da ist, findest Du hier:

http://www.schwbv.de/wahlen.html#Kein_Stellvertreter_mehr_da_-_und_nun


In § 2 Abs. 3 der WO ist unter den Aufgaben des Wahlvorstandes auch ein zeitlicher Rahmen vorgegeben.


VG


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