Wie viele Stellvertetretungen? (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 27.04.2017, 16:16 (vor 2550 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Mietze_katz,

Dein Thema betrifft auch nicht das SGB sondern die Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO).

Stimmt nicht ganz, da auch § 94 SGB IX.

Ich gehe mal davon aus, dass bei Dir nicht das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden ist, d.h. bei Dir würde nach §6 der WO der Wahlvorstand die Anzahl der Stellvertreter beschließen. Somit ist es ein Unding, dass dieses der AG festlegt!

Dieses stimmt so NICHT!!

Denn ...wir haben knapp über 100 schwerbehinderte
Damit zwingend formelles Wahlverfahren, da > 50 Wahlberechtigte.

Und was zu tun ist, wenn kein Stelli mehr da ist, findest Du hier:

http://www.schwbv.de/wahlen.html#Kein_Stellvertreter_mehr_da_-_und_nun

Hallo Vertigo!

der AG hat hier NICHTS zu bestimmen. Es ist einzig Sache des Wahlvorstandes und Beratung durch SBV.
Der AG hat hier vielmehr rechtswidrig gehandelt, er hat eine ordnungsgemäße Wahl behindert!

--
mfg Monica


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