Wie viele Stellvertetretungen? (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 27.04.2017, 18:07 (vor 2549 Tagen) @ Vertigo

Nächstes Jahr stehen nämlich wieder die Wahlen an und ich möchte es begründen können.

Hallo, die Integrationsämter empfehlen schon seit Jahren aus guten Gründen in ihren Wahlkursen und Wahlbroschüren, nach Möglichkeit "mindestens zwei" Stellvertreter zu wählen. Ist absehbar, dass ein oder mehr Mitglieder der SBV vorzeitig aus dem Betrieb ausscheiden vor Ablauf der 4-jährigen Wahlperiode, sollten natürlich unbedingt entsprechend mehr gewählt werden schon aus verfahrensökonomischen Gründen, um dem Betrieb vorausschauend und von vornherein Nachwahlen zu ersparen. Das wäre im Interesse des Arbeitgebers und der sbM.

Wegen der Änderung des § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX sowie dem Wegfall der bisher auf zwei Stellvertreter gedeckelten Heranziehung in Großbetrieben in § 95 Abs. 1 Satz 5 SGB IX durch das BTHG ist es sachlich gerechtfertigt bzw. geboten, künftig mindestens drei, sowie in Großbetrieben natürlich entsprechend mehr Stellvertreter zu wählen wegen neuer ungedeckelter Heranziehungsstaffel:

Über 100 sbM ➔ 1. Stelli
Über 200 sbM ➔ 2. Stelli
Über 300 sbM ➔ 3. Stelli
Über 400 sbM ➔ 4. Stelli
Über 500 sbM ➔ 5. Stelli
...

BIH-Kontextlink:
Anzahl der Stellvertreter

Gruß,
Cebulon


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