Wie viele Stellvertetretungen? (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 27.04.2017, 18:21 (vor 2549 Tagen) @ Vertigo

Also hat Arbeitgeber doch ein Wörtchen mitzureden.

Mitzureden ja, aber natürlich unter keinen Umständen mitzustimmen: Denn Letztentscheidungsrecht haben ausschließlich die drei Mitglieder des Wahlvorstands beim förmlichen Wahlverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen, das sie weisungsfrei ausüben! Weisungen des AG, des BR/PR oder der SBV wären unbeachtlich, da unwirksam (nichtig).

So bleibt es nur zu hoffen, dass wir uns wieder auf mindestens zwei Vertretungen einigen können.

Da ist keine Einigung erforderlich, da einzig und allein der Wahlvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit, zum Beispiel mit 2:1 Stimmen.

Gruß,
Cebulon


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