Vorstellungsgespräch und Zuständigkeit SBV bei beantragter SB (Allgemeines)
Die Frage ob eine Schwerbehinderung offensichtlich ist spielt hier keine Rolle, da die Bewerberin ihre gesundheitliche Einschränkung und die Antragsstellung auf GdB in der Bewerbung angegeben hat. Somit hat der AG darüber Kenntnis davon.
Beste Grüße
Norbert