Wie viele Stellvertetretungen? (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 28.04.2017, 15:10 (vor 2527 Tagen) @ Monica99

Ich gehe mal davon aus, dass bei Dir nicht das vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden ist, d.h. bei Dir würde nach §6 der WO der Wahlvorstand die Anzahl der Stellvertreter beschließen. Somit ist es ein Unding, dass dieses der AG festlegt!

Dieses stimmt so NICHT!!

Denn ...wir haben knapp über 100 schwerbehinderte
Damit zwingend formelles Wahlverfahren, da > 50 Wahlberechtigte.

Hallo Monica99,

Genau dieses hab ich doch geschrieben!!??
NICHT vereinfachte = formelles Wahlverfahren

VG


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