Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)

Monica99, Saturday, 29.04.2017, 14:51 (vor 2547 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

Wenn du mit Präventionsgespräche Gespräche entsprechend § 84(2) SGB IX meinst, so ist zuerst der BR gefragt. Nur wenn sb MA dabei sind kommt zusätzlich die SBV dazu
Daher dürfte auch die Meinung des BRs, ob die BV zutreffend ist, zum Zuge kommen

Mitarbeitergespräche und Präventionsgespräche gem. SGB IX sind zwei ganz verschiedene Dinge/Gespräche.

Beim Mitarbeitergespräch geht es um die weitere Entwicklungsmöglichkeiten und Zielvereinbarungen, Leistungsbeurteilungen, Weiterbildung, usw.
Hier ist die Rechtsgrundlage das BetrVG/PersVG/TV.

Gibt es solche im Betrieb, muss der AN teilnehmen.

Beim Präventionsgespräch ist die Rechtsgrundlage das SGB IX § 84 (2).
AG muss es anbieten! Bei diesen kann (sollte) der AN teilnehmen, muss es aber nicht!

Fazit: Die BV zum Mitarbeitergespräch gilt/greift hier nicht.

--
mfg Monica


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