Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
auch Präventionsgespräche nach § 84,1 sind keine Mitarbeitergespräche im Sinne der Mitarbeitergespräche gem. BetrVG.
Auch weil sie sich auf unterschiedliche Gesetze beziehen aber besonders auch weil sie sich auf unterschiedliche Beschäftigtengruppen und andere Ziele beziehen.
Mitarbeitergespräche an alle, Präventionsgespräche gem. § 84,1 oder § 84,2 SGB IX nur an Schwerbehinderte und Gleichgesellte.
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mfg Monica