Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
was bitte hat §87 BetrVG mit der Prävention gem. § 84,1 SGB IX zu tun?
Weiter wie schon geschrieben, an Mitarbeitergesprächen MUSS der AN teilnehmen, an Präventionsgesprächen KANN der AN teilnehmen. Die beiden Gespräche haben unterschiedliche gesetzliche Rechtsgrundlagen und Ziele/Gründe für die Durchführung. Mitarbeitergespräche gibt es für alle AN. Präventionsgespräche gem § 84,1 SGB IX gibt es nur für Schwerbehinderte und Gleichgestellte. An beiden Gesprächen ist bei Schwerbehinderten / Gleichgestellten auch die SBV zu beteiligen.
Hatte übrigens nie geschrieben, dass der BR irgendwo grundsätzlich nicht dabei ist.
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mfg Monica