Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)
Hallo Silke,
Inzwischen sehe ich - ganz unabhängig von meiner ursächlich gesuchten Antwort - viel mehr das Problem darin, dass beim Wort Prävention und §84 SGB IX viel vermischt wird, was tunlichst - genau wie in §84,1 und §84,2 beschrieben - getrennt werden muss in der Betrachtung und im Umgang.
Wie du zutreffend feststellst, besteht oft viel Verwirrung bei der Abgrenzung des Abs. 1 und 2 des § 84 SGB IX. Vielleicht ist es ja auch eine Option (allerdings dann ausdrücklich auf die Belange der Beschäftigten mit Schwerbehinderung begrenzt), dies in der Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX zu regeln. Die Durchführung von Prävention und bEM ist ja ausdrücklich als möglicher Inhalt einer entsprechenden Vereinbarung genannt.
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Gruß
Matthias