Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)

anneB, Thursday, 04.05.2017, 00:43 (vor 2543 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo zu den Antworten habe ich mehre Punkte.
1. Mich würde dringend interessieren, warum sollte eine Inklusionsvereinbarung eine Gleichstellung verhindern?
2. wir haben die Inklusionsvereinbarung von dem BV Betriebliches Eingliederungsmanagement(BEM) getrennt. Das war ursprünglich der Haltung des Arbeitgebers geschuldet, ist aber gar nicht so schlecht.
3. Damit ein BEM ordnungsgemäß ist, müssen sehr viele Dinge beachtet werden. Ich kenne zwar eure BV Mitarbeitergespräch nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass da all diese Punkte Beachtung findet. An 1. Stelle sei hier der Datenschutz und die Rechte des Betroffenen genannt. Bei der Prävention handelt es sich ja auch nicht nur um ein Gespräch sondern um einen "Suchprozess".
4. Wir hatten eine harten Kampf als SBV grundsätzlich am BEM beteiligt zu sein. Das Hauptargument, das erfolgreich war und inzwischen auch nicht mehr in Frage gestellt wird, war die Erkenntnis, dass die SBV in dem Thema Prävention und Gesundheitsfragen ein Spezialwissen haben auf das man nicht verzichten sollte. Die Gesundheitsprävention gehört mit zu den Aufgaben der SBV. Betriebsräte und SBVen sollten sich hier ergänzen und nicht als Konkurrenten betrachten.
Ein Hilfsargument war so sind grundsätzlich zwei Arbeitnehmervertreter dabei, die sich gegenseitig unterstützen können. Wobei die Gespräche besonders das Erstgespräch meist nur von einer Person aus dem BEM-Team wird geführt.

Zusammenfassend würde ich euch dringend empfehlen ein BV BEM abzuschließen, das erübrigt die Diskussion ob die bestehende BV Gültigkeit entfaltet. Davor solltest ihr ggf. gemeinsam eine entsprechende Schulung besuchen. Es geht ja schließlich um die Belange der Betroffenen. Die BEM-Team Mitglieer sollten alle geschult sein.

liebe Grüße und viel Erfolg


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