BU-Rente (Rente / Pension / ATZ)

Thomas-SBV, Thursday, 04.05.2017, 13:57 (vor 2541 Tagen) @ Kasimir

Hallo zusammen,

bitte beachtet den Unterschied zwischen GdB und GdS. Der GdB wird vom Versorgungsamt festgestellt und hiermit haben Unfallversicherungsträger nichts zu tun. Vom Unfallversicherungsträger wird hingegen ein GdS (Grad der Schädigung) festgestellt. Hier sind dann wiederum die Regelungen des SGB VII maßgeblich.

Tschüss

Thomas


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