SB-Versammlungen (Gesamt-Konzern-SBV)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 04.05.2017, 16:39 (vor 2548 Tagen) @ SiDo

Hallo zusammen,
meine Frage betrifft die jährliche SB-Versammlung! Bin als GSBV für mehrere Betriebe zuständig. In keinem anderen Betrieb gibt es eine SBV, aber SB/Gleichgestellte! Muss (kann,darf) ich in jeder dieser Filialen eine Versammlung abhalten oder kann ich alle betroffenen Mitarbeiter zu einer "gesamten" Versammlung einladen?
Danke schon mal....:-)

Die Zuständigkeit der GSBV besteht auch dann, wenn in einem Betrieb eine SBV nicht gewählt werden kann oder nicht gewählt worden ist, obwohl dies möglich gewesen wäre (Abs. 6 Satz 1).
Der GSBV kommt dann die Rechtsstellung zu, welche die SBV hätte, an deren Stelle sie tätig wird.
Sie kann auch mit den schwerbehinderten Menschen des Betriebes, in denen eine Schwerbehindertenvertretung fehlt, eine Versammlung nach § 95 Abs. 6 SGB IX durchführen.

Sollten in einem Betrieb mindestens 5 Wahlberechtigte sein, gehört es zu deinen zwingenden Aufgaben dort für eine SBV-Wahl, ggf. durch Zusammenlegung von Betrieben (alls unter 5) gemäß § 94 (1) SGB IX, zu sorgen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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