BU-Rente (Rente / Pension / ATZ)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 06.05.2017, 17:42 (vor 2537 Tagen) @ c.amio

Hallo,

laß' Dir von der Kollegin den Bescheid zeigen.

Wenn er tatsächlich von der BG ist, dann wird dort die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt und nicht GdS, wie hier fälschlicherweise behauptet.
Ab einem MdE von 20 besteht ein gesetzlicher Rentenanspruch gem. § 56 SGB VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html

Steht in dem Bescheid tatsächlich ein MdE von mindestens 20, dann muß auch die künftige Rentenhöhe, die sich am vorherigen Verdienst orientiert, automatisch und ggfs. auch rückwirkend ab der 26. Woche nach dem Arbeitsunfall ausgewiesen sein. auch eine evtl. Befristung bzw. Nachprüfung muß im Bescheid ausdrücklich erwähnt sein.

--
&Tschüß

Wolfgang


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