Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
was bitte hat §87 BetrVG mit der Prävention gem. § 84,1 SGB IX zu tun?
§ 84 Abs. 1 SGB IX regelt einen Vorgang, der dem Mitbestimmungskatalog des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt - nämlich Mitarbeitergespräche. Das ist auch gar nichts besonderes. Denn das BetrVG gibt dem BR auch Mitbestimmungsrechte in Bezug auf betriebliche Tatbestände, die durch andere Gesetze geschaffen werden. Das gilt übrigens auch grundsätzlich für das Personalvertretungsrecht
Nur eine kleine Nachfrage. Welcher Satz des § 87 (1) soll hier bitte greifen???
Kleiner Hinweis:
Rechtsquellen für das Mitarbeitergespräch! § 106 GewO, §§ 81 u. 82 BetrVG
Wobei dieses Mitarbeitergespräch hat ganz andere Ziele/Gründe!