Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 06.05.2017, 22:24 (vor 2519 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

Hallo,


Nur eine kleine Nachfrage. Welcher Satz des § 87 (1) soll hier bitte greifen???

Wie bereits mehrfach geschrieben § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

nach ErfK, Kania, § 87 BetrVG Rn 21a fallen darunter zB

- "formalisierte Krankengespräche"
- "formalisierte Gespräche über Zeilvereinbarungen"
- Gespräche "im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements"

Auch die Gespräche im Rahmen der §§ 81,82 BetrVG können auf Grundlage des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG im Rahmen der Mitbestimmung weiter ausgestaltet werden. <

Kleiner Hinweis:
Rechtsquellen für das Mitarbeitergespräch! § 106 GewO, §§ 81 u. 82 BetrVG

Die §§ 81, 82 definieren lediglich Mindestanforderungen bzw. individualrechtliche Mindestrechte der betroffenen AN. Über kollektivrechtliche Rechte des BR als Gremium steht da gar nichts.
Kollektiv- und Individualarbeitsrecht sollte man immer schön auseinanderhalten.


Wobei dieses Mitarbeitergespräch hat ganz andere Ziele/Gründe!

Nochmal: das spielt bei der Mitbestimmung des BR keine Rolle.

--
&Tschüß

Wolfgang


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