Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)

Monica99, Sunday, 07.05.2017, 10:05 (vor 2517 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Wie bereits mehrfach geschrieben § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

nach ErfK, Kania, § 87 BetrVG Rn 21a fallen darunter zB

- "formalisierte Krankengespräche"
- "formalisierte Gespräche über Zeilvereinbarungen"
- Gespräche "im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements"

Auch die Gespräche im Rahmen der §§ 81,82 BetrVG können auf Grundlage des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG im Rahmen der Mitbestimmung weiter ausgestaltet werden. <


Du willst es einfach nicht verstehen oder hast Probleme beim lesen!!

Denn es ging NIE um die Frage, das Thema Mitbestimmung! Die Mitbestimmung wurde nie in Frage gestellt. Es geht beim § 84,1 SGB IX auch nicht um BEM.

§ 84,1 SGB IX behandelt nur Möglichkeiten der Sicherung eines gefährdeten Beschäftigungsverhältnisses von und nur Schwerbehinderten und Gleichgestellten.

Es geht und ging nur um das Thema BV Mitarbritergespräche! Also eine BV gem. §§ 81, 82 BetrVG und § 106 Gewo.

--
mfg Monica


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