Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)
grundsätzlich Regelungskompetenz des BR (und das gilt grundsätzlich auch für Personalvertretungsrecht).
Das ist zu pauschal: Nicht in allen Bundesländern gibt's im Personalvertretungsrecht ein dem § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vergleichbares Mitbestimmungsrecht des PR.
Ist halt (auch bei anderen Tatbeständen) nun mal so, dass der Personalrat teils weit weniger ausgeprägte "Regelungskompetenzen" hat als der Betriebsrat wie etwa in Art. 76 Abs. 1 BayPVG
Gruß,
Cebulon