Unterliegen Präventionsgespräche einer BV Mitarbeitergespräche? (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 07.05.2017, 14:28 (vor 2539 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Hallo,

Du willst es einfach nicht verstehen oder hast Probleme beim lesen!!

Das kann aber ganz schnell auf Dich zurückfallen


Denn es ging NIE um die Frage, das Thema Mitbestimmung! Die Mitbestimmung wurde nie in Frage gestellt.

natürlich haben Du und andere die Mitbestimmung des BR in Frage gestellt

Es geht beim § 84,1 SGB IX auch nicht um BEM.

Wo habe ich das behauptet ??? Ich habe lediglich geschrieben, daß es keinerlei gesetzlichen oder sonstigen Grund gibt, warum bezüglich der Mitbestimmung des BR für das SGB IX anderes gelten soll als für sonstige arbeitsrechtliche Sachverhalte und es auch keinen gesetzlichen oder sonstigen Grund gibt, warum es einen Unterschied diesbezüglich zwischen § 84 Abs. 1 bzw. Abs. 2 geben soll.


§ 84,1 SGB IX behandelt nur Möglichkeiten der Sicherung eines gefährdeten Beschäftigungsverhältnisses von und nur Schwerbehinderten und Gleichgestellten.

Nochmal auch für Dich: die Tatsache, daß es nur um eine Teilmenge der AN iSd § 5 BetrVG geht, bedeutet eben nicht automatisch, daß diese AN von der Mitbestimmung des BR ausgeschlossen sind


Es geht und ging nur um das Thema BV Mitarbritergespräche! Also eine BV gem. §§ 81, 82 BetrVG und § 106 Gewo.

Jetzt wird es aber richtig schräg. Da fehlt es offensichtlich an Grundlagenkenntnissen. Weder die §§ 81, 82 BetrVG und erst recht die GewO sind Grundlagen der (erzwingbaren) Mitbestimmung des BR. Rechtsgrundlagen der erzwingbaren Mitbestimmung sind alle diejenigen §§ des BetrVG, in denen als Rechtsfolge der Nichteinigung die Anrufung der Einigungsstelle vorgesehen ist.
Und diese Rechtsgrundlage der erzwingbaren Mitbestimmung für alle Arten von Mitarbeitergesprächen ist nun mal § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

Und bevor Du jetzt hier weiter einfach behauptest, wäre es wirklich mal an der Zeit, daß Du irgendeinen Beleg aus Fachkommentierung und/oder Rechtsprechung für Deine Meinung anbringst. Ich warte drauf.

--
&Tschüß

Wolfgang


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