BU-Rente (Rente / Pension / ATZ)

Brandenburg ⌂, Berlin, Sunday, 07.05.2017, 18:11 (vor 2539 Tagen) @ c.amio

Wir müssen zwei Dinge auseinander halten.

Die Unfallkasse als zuständige Berufsgenossenschaft, stellt (nur) eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) aufgrund eines Arbeitsunfalls fest. Wenn hier die 20% erreicht werden, steht dem Areitnehmer oder der Arbeitnehmerin eine Verletztenrente von der Unfallkasse (BG) zu.

Das zuständige Versorgungsamt ermittelt den Gesamtgrad der Behinderung (GdB) und stellt bei einem GdB von wenigstens 50 fest, dass die Person als schwerbehinderter Mensch anzuerkennen ist.

Beides sind also getrennte Verfahren und beide Verfahren haben auch nichts mit einer beantragten Rente wegen Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung zu tun. Hier prüft der Rentenversicherungsträger selbständig, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente vorliegen.


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