Bürokraft und Verschwiegenheit (Allgemeines)
Hallo,
Herr Düwell empfiehlt in seinem BetrVG Kommentar im § 40; hierzu eine Anlage zum ArbV zu fertigen und dort den/die AN auf die gleiche gesetzliche Regelung lt. BetrVG wie BR zu verpflichten. Also Verschwiegenheit Beachtung des Datenschutzes gegenüber anderen AN und auch AG.
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mfg Monica