Bürokraft und Verschwiegenheit (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 09.05.2017, 16:49 (vor 2537 Tagen) @ WoBi

Hallo,

Herr Düwell empfiehlt in seinem BetrVG Kommentar im § 40; hierzu eine Anlage zum ArbV zu fertigen und dort den/die AN auf die gleiche gesetzliche Regelung lt. BetrVG wie BR zu verpflichten. Also Verschwiegenheit Beachtung des Datenschutzes gegenüber anderen AN und auch AG.

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mfg Monica


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