Bürokraft und Verschwiegenheit (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 10.05.2017, 13:55 (vor 2542 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99,

"hierzu eine Anlage zum ArbV zu fertigen". Eine Anlage ist eine Ergänzung, eine Erweiterung oder eben ein Zusatz zum Arbeitsvertrag.
Ich habe dabei an eine Person mit einem bestehenden / alten Arbeitsvertrag gedacht. Also zu dem bestehenden Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zur speziellen Verschwiegenheit bezüglich Informationen der Schwerbehindertenvertretung als Bürokraft auf Grund der Aufgabenänderung.
Bei einer Neueinstellung könnte dies direkt Bestandteil des Arbeitsvertrages sein.

Wobei die SBV keinen Einblick in die Personalakte / Arbeitsvertrag hat, ob eine derartige Verpflichtung zur Verschwiegenheit durch den Arbeitgeber durchgeführt worden ist bzw. die Person eine derartige Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterzeichnet hat.

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Gruß
Wolfgang


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