Direktionsrecht Aufklärung (Allgemeines)
Weisungs-, Direktions- oder Leitungsrecht
Hallo, hier bietet sich an, evtl. mal einen Kommentar zu § 106 GewO zu sichten, in dem Weisungsrecht des AG geregelt ist mit Rechtsprechung zu Inhalt und Grenzen. Insoweit gilt auch die Gewerbeordnung für öff. Dienst nach § 6 Abs. 2 GewO.
Gruß,
Cebulon